Der Verband österreichischer Leasing-Gesellschaften („VÖL“) nimmt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof zur Einziehung und Verwertung von Fahrzeugen bei schweren Verkehrsdelikten zur Kenntnis, sieht allerdings die Konsequenz kritisch, wonach geleaste Fahrzeuge bei sogenannten Raserdelikten in Zukunft für verfallen erklärt und versteigert werden könnten. Damit fällt die bisherige Rechtslage, nach der nur im Eigentum des Lenkers stehende Fahrzeuge betroffen waren. KFZ-Leasing wird durch diese Neuregelung in Österreich gefährdet.

Eigentum unbeteiligter Dritter betroffen
Leasinggesellschaften sind Eigentümer und Finanzierer von Fahrzeugen, haben aber keinen Einfluss auf das Verhalten von Fahrzeuglenkern. Sollte keine Korrektur der Rechtslage erfolgen, könnte die VfGH-Entscheidung dazu führen, dass wirtschaftliche Verluste aus der Einziehung von Fahrzeugen auch Unternehmen treffen, die selbst kein Fehlverhalten gesetzt haben.
„Leasing basiert auf einer klaren Trennung zwischen Eigentum und Nutzung. Wenn der Eigentümer für das Verhalten eines Dritten wirtschaftlich einstehen muss, wird nicht nur das Fundament des Leasingmodells, sondern das gesamte Rechtsverständnis, massiv erschüttert“, sagt Dr. Alexander Nekolar, Präsident des VÖL.
Risiko für Mobilität und Finanzierung
Der Verband warnt vor wirtschaftlichen und strukturellen Auswirkungen, die in Zukunft Unternehmen und private Nutzer treffen würden: steigende Finanzierungskosten, strengere Vergabekriterien bis hin zu spürbaren Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Leasingfahrzeugen im Hochleistungssegment.
Forderung nach rechtlicher Klarstellung
Der Leasingverband betont, dass Maßnahmen zur Verkehrssicherheit unbestritten notwendig seien und unterstützt diese. Sie dürften jedoch nicht dazu führen, dass unbeteiligte Eigentümer wirtschaftlich faktisch enteignet und für das Fehlverhalten Dritter bestraft werden.
Übergangsfrist als Chance für Lösung
Die bis 1. Oktober 2027 vorgesehene Übergangsfrist sollte aus Sicht des Verbandes genutzt werden, um eine rechtssichere und ausgewogene Neuregelung zu erarbeiten. „Verkehrssicherheit und Rechtssicherheit müssen gemeinsam gedacht werden. Es braucht eine Lösung, die konsequente Maßnahmen gegen gefährliches Fahrverhalten ermöglicht, ohne Unbeteiligte wirtschaftlich zu belasten“, so Nekolar.
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