Die Konsumentenschützer:innen der AK Vorarlberg warnen vor Vertriebsmethoden sogenannter Online-Finanzcoaches. Es geht um Trading-Kurse und automatisierte Programme, bei denen Anbieter versuchen, Konsumentenrechte auszuhebeln. Dass rechtliche Gegenwehr wirkt, zeigt ein aktueller Fall: Die AK bewahrt ein Vorarlberger Ehepaar vor einer Forderung in Höhe von 3.990 Euro.

Durch Künstliche Intelligenz schnell zum großen Geld: Mit diesem Versprechen ködert eine Online-Plattform ein Vorarlberger Ehepaar. Das Ergebnis nach einem kurzen Videocall: Ein digitaler Vertrag für ein „AI-Trading-Produkt“ und eine saftige Rechnung über 3.990 Euro. Doch als die beiden den Vertrag widerrufen wollen, schaltet der Anbieter auf stur. Das Unternehmen behauptet, das 14-tägige Rücktrittsrecht den Kunden bloß „freiwillig eingeräumt“ zu haben – und diese Frist sei nun um. Das Ehepaar wendet sich an den AK Konsumentenschutz, der die Behauptung als irrelevant entlarvt und die Betroffenen vor der Zahlung bewahrt.
Die Masche: Gewinnaussichten sollen Kosten schnell reinspielen
„Die Konsument:innen wurden im Verkaufsgespräch massiv überrumpelt“, schildert AK Konsumentenschützer Dr. Franz Valandro. „Der Mitarbeiter der Plattform hat rasche Gewinne in Aussicht gestellt, welche die Kosten von fast 4.000 Euro blitzschnell wieder einspielen sollten. Nach dem Klick am PC hat das Ehepaar aber nur eines per Mail erhalten: die Rechnung. Vertragsunterlagen oder Informationen zum Rücktrittsrecht fehlten komplett.“
Nachdem Valandro das Unternehmen darauf hinweist, dass der Vertragsrücktritt des Ehepaars rechtmäßig ist, flüchtet es sich in juristische Falschbehauptungen: „Um die Zahlung doch noch zu erzwingen, hat der Anbieter das gesetzliche Widerrufsrecht kurzerhand zum freiwilligen Kulanzakt des Hauses erklärt, der angeblich bereits abgelaufen sei.“ Unbeeindruckt von der Intervention des Konsumentenschutzes droht der Anbieter sogar noch mit dem Inkassobüro.
Valandro lässt den Anbieter mit dieser Taktik jedoch auflaufen und stellt in einem Schreiben an das Unternehmen die Rechtslage klar: Das 14-tägige Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften ist zwingendes Recht. Es lässt sich weder vom Unternehmen als „freiwillige Leistung“ umdeuten, noch kann es den Konsument:innen im Bestellprozess per AGB-Klausel oder Mausklick entzogen werden. Solche Klauseln sind rechtsunwirksam.
Rechtskräftige Urteile gegen andere Coaching-Plattform
Valandro fordert den Anbieter auf, die Forderungen sofort einzustellen und verweist auch auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Wien gegen eine ähnliche Coaching-Plattform. CopeCart wurde rechtskräftig dazu verurteilt, die Rücktritte von Konsument:innen zu akzeptieren und bereits gezahltes Geld zurückzuerstatten. Den angedrohten Inkassokosten erteilte die Arbeiterkammer ebenfalls vorab eine klare Absage.
Für AK Präsident Bernhard Heinzle ist das Verhalten des Unternehmens bezeichnend: „Bei diesen Online-Finanzcoaches sitzt offenbar nur die Gier tief. Zu glauben, man könne das gesetzlich verankerte Rücktrittsrecht einfach zu einem ‚freiwilligen Geschenk‘ umdeuten, ist ein geradezu peinlicher Versuch, Konsumentenrechte auszuhebeln. Unsere Expert:innen lassen sich von solchen Einschüchterungsversuchen und Inkasso-Drohungen sicher nicht beirren.“
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