Dank der Schneefälle der letzten Tage herrschen am Bödele sehr gute Naturschnee-Bedingungen. Ab Freitag, 3. Dezember sind die Liftanlagen am Bödele täglich und durchgehend von 9:00 bis 16:15 Uhr in Betrieb. Welche Liftanalagen und Pisten geöffnet sind, ist ab 3. Dezember auf der Website boedele.info ersichtlich.
Schnee vor der Haustüre, kurze Anreise, ideale Übungspisten und Liftanlagen für Anfänger, anspruchsvolle Abfahrten für Könner, einen Schneemannparcours, einen Rodelhügel und einiges mehr bietet das Familienskigebiet am Bödele.
Maßnahmen
Die Sicherheit sowie die Gesundheit der Gäste, Mitarbeiter und Einwohner unserer Region steht an oberster Stelle. Aus diesem Grund werden alle Vorgaben bezüglich Covid-19 strengstens eingehalten. Insbesondere appellieren wir an einen verantwortungsvollen Umgang und die eigene Vernunft.
Wir bitte alle Schneehungrigen jetzt schon um Geduld, da der 2G-Check und das Freischalten von bereits erworbenen Jahres-, Saison oder Mehrtageskarten an der Kassa erfolgt. Dazu ist ein 2-Nachweis vor Ort und sowie eine datenschutzrechtliche Zustimmung zur Erfassung erforderlich.
COVID-Maßnahmen
Folgende Covid-19-Maßnahmen gelten laut Verordnung zurzeit:
– Beim Skifahren gilt die 2G-Pflicht – genesen oder geimpft
Ausnahme: Kinder bis 12 Jahre; für Kinder zwischen 12 und 15 Jahre (allgemein schulpflichtige Kinder), die im Rahmen der Schultest (österreichischer Ninja-Pass) getestet werden.
– Ein gültiger 2G-Nachweis ist mitzuführen
– Beherbergungsbetriebe und die Gastronomie bleiben (mit heutigem Stand) noch bis zumindest 11.12.2021 geschlossen –Der Take-Away-Service wird örtlich individuell geregelt.
– Maskenpflicht für die Nutzung geschlossener Räume (zB WC-Anlagen)
Lt. §1 3.COVID-19-Maßnahmenverordnung gelten als 2G-Nachweis:
Geimpft
– Als Impfnachweis gelten das EU-konforme Impfzertifikat, der gelbe Impfpass, ein Impfkärtchen sowie ein Ausdruck bzw. ein PDF (z.B. am Handy) der Daten aus dem e-Impfpass.
– Nach Erhalt der Zweit- bzw. Drittimpfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises bis 6. Dezember 360 Tage.
– Ab 7. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweise 270 Tage.
– Impfnachweise mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson verlieren ab 3. Jänner 2022 ihre Gültigkeit
Genesen
– Ein Genesungszertifikat hat 180 Tage Gültigkeit.
– Eine ärztliche Bestätigung ist für 180 Tage nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein.
– Ein behördlicher Absonderungsbescheid ist ebenfalls für 180 Tage gültig.
Weiters bitten wir zu beachten
– Abstand halten wo es möglich ist.
– Gruppenbildungen vermeiden.
– Nach Möglichkeit Ticket online kaufen (siehe boedele.info)
– Nach Möglichkeit kontaktlos bezahlen.
– Den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
Bequeme Anreise – Parkplatzsuche ade
Mit jeder gültigen Bödele-Skikarte ist die Benutzung des Skibusses von Dornbirn und Schwarzenberg aus kostenlos. Ohne gültigen Skipass wird das Busticket beim Kauf einer Skikarte an der Liftkassa refundiert. Informationen über weitere Möglichkeiten zur autofreien Anreise sind auf boedele.info zu finden.
Factbox zum Skigebiet Bödele
– 24 km Naturschnee-Pisten in allen Schwierigkeitsgraden
– 10 Liftanlagen
– 9 km Langlaufloipe (bereits präpariert)
– Schneemannparcours
– Spezielle Familientarife
– 2 Skischulen im Skigebiet
– 3 Skiverleihstationen im Skigebiet und der näheren Umgebung
– Urige Hütten (derzeit auf Grund COVID-19 geschlossen)
– Rodelhügel
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