Neue EU-Richtlinie für langlebigere Produkte

Ein Fortschritt, aber es fehlen echte Garantien

Wie lange hält die Waschmaschine? Gibt es auch in einem Jahr noch Software-Updates für das Smartphone? Und welche Rechte gelten bei vorzeitigem Defekt? Seit Sonntag gelten in der Europäischen Union strengere Informationspflichten: Händler müssen Konsument:innen vor dem Kauf im Geschäft sowie im Online-Shop genau informieren. AK Präsident Bernhard Heinzle begrüßt diesen Schritt zu mehr Transparenz, sieht in der Freiwilligkeit der Hersteller-Garantien jedoch eine zentrale Schwachstelle.

Die EU-Richtlinie legt Händler:innen vier konkrete Informationspflichten direkt an der Verkaufsstelle auf:
1. Gewährleistung: Das neue EU-weit einheitliche Gewährleistungslabel informiert im Geschäft (etwa im Kassenbereich) und im Online-Shop darüber, dass die gesetzliche Gewährleistung je nach EU-Land unterschiedlich lange gilt, wann Konsument:innen ihre Rechte geltend machen können, wie der Verkäufer weiterhilft und was konkret zu tun ist, um Entschädigung zu erhalten.
2. „Garan✓“-Label: Bietet ein Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für das gesamte Produkt an, muss dies mit dem neuen EU-Label „Garan✓“ gekennzeichnet werden. Damit soll Mogelpackungen bei bloßen Teil-Garantien ein Riegel vorgeschoben werden.
3. Informationen zur Reparierbarkeit: Händler müssen vor dem Kauf über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Reparaturanleitungen und etwaige Reparatureinschränkungen informieren.
4. Dauer von Software-Updates: Bei Geräten mit digitalen Elementen muss angegeben werden, für welchen Zeitraum der Hersteller Updates bereitstellt.

Für AK Präsident Bernhard Heinzle bringt die Transparenz zwar einen echten Mehrwert beim Einkauf, löst aber das Grundproblem nicht: „Dass der Handel ab sofort klare Fakten über Reparierbarkeit, Ersatzteile und Updates auf den Tisch legen muss, ist ein Vorteil für Konsument:innen. Sie wissen, woran sie sind und können sich dadurch bewusster entscheiden.“
Die Schwachstelle bleibt für Heinzle jedoch die reine Freiwilligkeit bei der Haltbarkeit: „Das neue EU-Label bringt zwar Ordnung, freiwillige Garantien für die Haltbarkeit reichen aber nicht aus. Nachhaltige Produkte dürfen kein Goodwill der Hersteller sein, sie müssen gesetzlicher Standard werden.“

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