Im Konsumentenschutz der AK Vorarlberg häufen sich derzeit die Notrufe verunsicherter Konsument:innen. Betroffene berichten von aggressiven Mahnschreiben eines deutschen Inkassobüros mit kurzfristigen Zahlungsfristen, angedrohten Gerichtsverfahren und hohen Zusatzkosten. Hinter den Forderungen – die jeder Grundlage entbehren – steht der dubiose Anbieter „Margot Brands Limited“ aus Honkong, der angebliche Online-Abos geltend macht. Für die Betroffenen besonders belastend: Eingetrieben werden die Summen von einem in Deutschland registrierten Dienstleister.

Täglich melden sich Vorarlberger:innen bei den Expert:innen der Arbeiterkammer, weil sie Zahlungsaufforderungen vom deutschen Inkassobüro Culpa Inkasso GmbH erhalten. Im Auftrag der „Margot Brands Limited“ fordert dieses unberechtigte Beträge ein. Die Schreiben setzen bewusst auf gezielte Panikmache, um Betroffene zur voreiligen Zahlung zu drängen.
Aggressiver Ton und „Amtlichkeit“ als Psychotricks
Die Schreiben setzen auf gezielte Psychotricks. Aggressive Formulierungen wie „unsere Geduld ist am Ende“ erzeugen bei den Betroffenen akuten Handlungsdruck, während angefügte Paragrafen und Registerdaten – etwa der Hinweis auf die Registrierung beim deutschen Bundesamt für Justiz – behördliche Autorität vortäuschen. „Der Absender nutzt die Angst der Menschen vor dem Gericht gezielt aus. Manche der Betroffenen melden sich völlig verzweifelt bei uns“, berichtet AK Konsumentenschützer Franz Valandro. „Unser dringender Rat in diesen Fällen ist, sich von den Fristen, Drohungen und Stempeln nicht beirren zu lassen. Wer keinen Vertrag geschlossen hat, muss auch nichts zahlen. Punkt.“
Gesetzliche Lücke in Deutschland als Einfallstor
Dass die dubiosen Firmen aus Hongkong auf ein deutsches Inkassobüro setzen, liegt an einer Gesetzeslücke. Während in Österreich für Inkassoinstitute strenge Standesregeln gelten (§ 118 Gewerbeordnung), die das Betreiben offensichtlich unberechtigter Forderungen verbieten, reicht in Deutschland eine formale Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (§ 10 RDG). Eine inhaltliche Prüfung der Forderungen findet dort nicht statt.
Rat des AK Konsumentenschutzes an Betroffene:
– Zahlung verweigern: Kein Geld überweisen auf unberechtigte Forderungen.
– Schriftlich widersprechen: Dem Inkassobüro sowie dem Rechnungssteller einmalig nachweisbar mitteilen, dass kein kostenpflichtiger Vertrag besteht.
– Dokumente sichern: Alle Rechnungen, E-Mails und Mahnschreiben als Beweismittel aufbewahren.
AK kontaktieren: Unterlagen an den Konsumentenschutz der AK Vorarlberg zur rechtlichen Überprüfung übermitteln.
AK Präsident Heinzle: Deutscher Gesetzgeber in der Pflicht
Für AK Präsident Bernhard Heinzle offenbaren die aktuellen Fälle eine Rechtslücke bei grenzüberschreitenden Inkassodiensten. „Es ist inakzeptabel, dass staatlich registrierte Inkassobüros als Handlanger für unseriöse Firmen agieren und risikofrei an der Verunsicherung der Bevölkerung verdienen. Der Gesetzgeber in Deutschland muss diesem Treiben umgehend einen Riegel vorschieben.“
AK Präsident Heinzle fordert, dass Inkassobüros die Rechtmäßigkeit von Forderungen künftig prüfen müssen, bevor sie Mahnungen verschicken. Für Aufträge aus Nicht-EU-Ländern braucht es für ihn zudem strenge Haftungsregeln. Wer wiederholt unrechtmäßig Geld für dubiose Firmen eintreibt, müsse seine Zulassung verlieren.
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