Gegen Ende der Saison stellt sich für Motorrad- und Rollerfahrer:innen jedes Jahr die Frage: Fahrzeug über den Winter stilllegen oder doch fallweise weiter nutzen? „Die Vorteile des Weiterfahrens, insbesondere im städtischen Raum, sind eine leichtere Parkplatzsuche, der Wegfall von Parkgebühren sowie ein besseres Durchkommen bei Stau. Auf meist gut geräumten Straßen und bei Temperaturen über dem Gefrierpunkt kann man auch im Winter mit Motorrad und Roller fahren“, erklärt Georg Scheiblauer, Motorrad-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik. „Der Nachteil: Man ist der kalten Witterung ausgesetzt. Das erfordert einerseits eine wintertaugliche und gut sichtbare Schutzbekleidung mit Reflektoren. Andererseits muss man im Winter mit noch mehr Sicherheitsreserven fahren. Es gibt keine Knautschzone – Fehler anderer muss man frühzeitig erkennen und ausgleichen können.“ 
Expertentipps für das Einwintern von Motorrad und Roller
– Abstellplatz: Motorrad und Roller sollten möglichst vor Schnee, Salz und Rollsplitt geschützt werden. Wer selbst keine witterungsgeschützte Abstellmöglichkeit hat, sollte einen Garagenplatz anmieten, um das Motorrad im Trockenen überwintern zu lassen.
– Im Freien: Spezielle Abdeckungen bieten zumindest einen gewissen Schutz für das Zweirad. Parkt das Motorrad im Winter auf der Straße, muss man regelmäßig kontrollieren, ob das Fahrzeug noch sicher steht. So können beispielsweise temporäre Halteverbote ein Umstellen notwendig machen.
– Reinigung: Das Bike muss gründlich gereinigt, anschließend die Kette geschmiert werden.
– Volltanken: Bei Blechtanks empfiehlt es sich, das Motorrad vollgetankt stillzulegen, um Korrosionsschäden vorzubeugen. Bei Kunststofftanks ist das nicht notwendig.
– Batterie abklemmen: Um die Funktionstüchtigkeit der Batterie zu erhalten, sollte man sie über den Winter abklemmen oder, noch besser, ausbauen und an ein Ladegerät anschließen.
– Reifendruck erhöhen: Vor dem Abstellen den Luftdruck etwas erhöhen und das Motorrad auf den Hauptständer stellen oder aufbocken, damit sich die Reifen nicht platt stehen.
– Kennzeichen hinterlegen: Wer sich sicher ist, das Fahrzeug in den Wintermonaten nicht zu benötigen, kann das Kennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle der Versicherung hinterlegen.
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