AK sichert Arbeitnehmern mehr als 200.000 Euro

Höchstgericht bestätigt zwei Jahre nach der Insolvenz von Alge Elastic die Ansprüche auf betriebliche Pensionszusage

Als vor zwei Jahren die Lustenauer Textilfirma Alge Elastic die Segel streichen musste, wären 24 Mitarbeiter:innen auch beinah um Teile ihrer betrieblichen Pensionsvorsorge umgefallen. Aber die AK zog bis vors Höchstgericht und erhielt Recht. Das bringt den Betroffenen nun mehr als 200.000 Euro.
Den Beginn des Jahres 2019 haben die 120 ehemaligen Mitarbeiter des Lustenauer Textilunternehmens Alge Elastic mit Sicherheit noch in Erinnerung. 96 Jahre Firmengeschichte mündeten im Konkurs. Am Ende standen nach Eigenauskunft des Unternehmens 14,4 Millionen Passiva nur mehr Aktiva in Höhe von 7,8 Millionen Euro gegenüber und viele der betroffenen Arbeitnehmer:innen vor einer ungewissen Zukunft. Dass die Jänner- und Februarlöhne wegen einer Panne der EDV verzögert und händisch ausbezahlt werden mussten, besserte die Stimmung nicht. Und die Branche bot wenig Zukunft.
AK Vorarlberg und AMS taten alles, damit die Rechte der Beschäftigten gewahrt blieben. Da ging es um Abfertigungen, Urlaubsersatzleistungen und Überstunden. Und um eine betriebliche Pensionszusage, die Alge Elastic mit bestimmten Arbeitnehmer:innen abgeschlossen hatte. Was würde aus diesen Geldern werden? Da ging es um viel. Von 24 Betroffenen wandten sich 19 an die AK, mit der Bitte sie zu vertreten.
Warum war das nötig? Zur Absicherung der Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer aus der betrieblichen Pensionszusage hatte die Alge Elastic GmbH einen Lebensversicherungsvertrag mit der Uniqa abgeschlossen. Die Firma war Versicherungsnehmerin, die versicherte Person der jeweilige Arbeitnehmer. Die Rechte und Ansprüche aus dieser Lebensversicherung wurden bis zu einer bestimmten Versicherungssumme zu Gunsten des Arbeitnehmers verpfändet. Als die Firma nun schließen musste, gingen die Meinungen auseinander: Sollte den Arbeitnehmern nur der sogenannte Unfallverfallbarkeitsbetrag nach dem Betriebspensionsgesetz ausbezahlt werden, wie es der Masseverwalter im Sinn hatte? Dann wären das für alle Betroffenen 131.972,62 Euro brutto. Oder, wie die AK forderte, der Rückkaufswert aus dem verpfändeten Lebensversicherungsvertrag – diese Summe beläuft sich brutto auf 335.166,73 Euro.
Ein Musterverfahren im Auftrag eines Arbeitnehmers gewann die AK in erster Instanz. Das Berufungsgericht hob dieses Urteil zwar auf, das Höchstgericht aber hat nun den Standpunkt der AK vollends bestätigt. Der OGH berücksichtigte, dass Alge Elastic schon in der Vergangenheit bei Überschreitung des Unverfallbarkeitsbetrages automatisch den Rückkaufswert ausbezahlte hatte. Die Richter leiteten daraus eine betriebliche Übung ab. Alle betroffenen Arbeitnehmer hätten darauf vertrauen dürfen, zumal die Firma nie einen Vorbehalt geäußert hat. Im Auftrag der AK Vorarlberg ging Rechtsanwältin Mag. Fatma Islekoglu erfolgreich vor Gericht. Den betroffenen 24 Beschäftigten hat sie zwei Jahre nach Firmenende so zur Gerechtigkeit verholfen. Ihnen wird nun um insgesamt über 200.000 Euro mehr ausbezahlt als ihnen ursprünglich in Aussicht gestellt worden war.

 

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