Nach 45 Beitragsjahren mit 62 abschlagsfrei in Pension

AK-Hämmerle: „Parlament folgt endlich AK-Uralt-Forderung“

Manche Dinge dauern lange, andere etwas länger. Umso größer die Freude, wenn es dann tatsächlich so weit ist: „Nach dem Auslaufen der alten Hacklerregelung habe ich mich über all die Jahre für eine gerechte Langzeitversichertenregelung eingesetzt. Nach über zwölf Jahren ist es endlich so weit: Die arbeitenden Menschen können nach 45 Versicherungsjahren mit 62 abschlagsfrei in Pension. Das ist ein Riesenerfolg für uns Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, so AK-Präsident Hubert Hämmerle in einer ersten Stellungnahme.
„Ich bin enttäuscht, dass der Sozialminister genau bei denjenigen Menschen sparen möchte, die am längsten in das System eingezahlt haben“ ist in einer zehn Jahre alten Presseaussendung des AK-Präsidenten zu lesen und in einem Antrag an die 156. Vollversammlung der AK Vorarlberg am 14. November 2007 heißt es: „Keine Abschläge, keine Kompromisse – wer 45 Jahre gearbeitet hat, hat ein Recht auf die volle Pension.“ Allein: Die alte Hacklerregelung wurde abgeschafft und es begann der Kampf um eine neue, gerechte Regelung für Langzeitversicherte, denn „es ist schlichtweg ungerecht, jene, die jahrzehntelang ins System einzahlen dafür zu bestrafen, dass sie besonders brav und beständig gearbeitet haben“, sagt Hämmerle. Über die Jahre folgten zahlreiche weitere Anträge und politische Stellungnahmen. Die Forderung nach einem abschlagsfreien Pensionszugang nach 45 Versicherungsjahren wurde ständig erneuert und nie aufgegeben.
Gestern war es im Nationalrat dann endlich so weit: Mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ wurde beschlossen, dass Beschäftigte künftig wieder nach 45 Versicherungsjahren mit 62 abschlagsfrei in Pension gehen können, wobei Frauen bis zu fünf Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden. Für sie gilt aber vorerst ohnehin noch das Antrittsalter 60.

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1 Kommentar

  1. Also das mit der Abschlagfreien Pension nach 45 Arbeitsjahren ist eine super Sache.
    Würde am 01.082020 abschlagfrei in Pension gehen können ,wären da nicht die 8 Monate Präsenzdienst die ich ja für Vater Staat leisten must. finde ich nicht gerecht das ich um Abschlagfrei gehen zu können 8 Monate nachbringen muss.

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