Jede Menge Neuerungen für Autofahrer 2015 in Deutschland

Im kommenden Jahr müssen sich Deutschlands Verkehrsteilnehmer wieder auf einige Neuerungen gefast machen. Brachte 2014 vor allem die Warnwestenpflicht und einen überarbeiteten Bußgeldkatalog, so stehen für 2015 unter anderem neue Vorgaben für Verbandskästen, QR-Codes auf Nummernschildern und neue Möglichkeiten bei der An- bzw. Abmeldung von Fahrzeugen ins Haus. Die heiß diskutierte Pkw-Maut hingegen soll erst ab 2016 erhoben werden.

Verbk
Wer nächstes Jahr ein Auto, Motorrad etc. abmelden möchte, muss sich dazu nicht mehr persönlich zu seiner örtlichen Zulassungsbehörde begeben, sondern kann dies vom heimischen Computer aus via Internet erledigen. Zu diesem Zweck will das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ein spezielles Internetportal einrichten, das zum 1. Januar 2015 online geschaltet werden soll – so zumindest die Planung. Hinter den Kulissen kursieren jedoch noch Zweifel, ob dieser Termin eingehalten werden kann. Laut Bundesverkehrsministerium (BMVI) ist vorgesehen, der „internetbasierten Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges“ später noch die Online-Zulassung und -Wiederzulassung folgen zu lassen. Die An- bzw. Abmeldung per Mausklick wird als Ergänzung zum bestehenden Verfahren angeboten.
Die Elektronik wird im kommenden Jahr bei Fahrzeugzulassungen in Form eines QR-Codes Einzug halten, der bei Anmeldungen ab dem 1. Januar 2015 das Nummernschild und den Fahrzeugschein zieren soll. Für neue Dieselfahrzeuge, die von Jahresbeginn 2015 an erstmals zugelassen werden, gilt die neue Abgasnorm „Euro 6″.  Im Hinblick auf die Umweltplaketten ändert sich durch die Emissionsnorm 6 nichts – die grünen Plaketten für „Euro 4-“ oder „Euro 5″-Fahrzeuge sichern auch weiterhin die Zufahrt zu den Innenstädten.
In den ab 2015 angebotenen Neuwagen wird sich dann auch das automatische Notrufsystem eCall (emergency call) befinden. Es ist vom kommenden Oktober an europaweit für alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen vorgeschrieben. Das im Fahrzeug eingebaute Gerät setzt bei einem Verkehrsunfall selbsttätig einen Hinweis an die Notrufnummer 112 ab.
Völlig ohne elektronische Unterstützung müssen dagegen Autofahrer auskommen, deren Verbandskasten im Fahrzeug das Ablaufdatum überschreitet. Sie müssen selbst darauf achten, dass der neue Erste-Hilfe-Kasten ab dem kommenden Jahr der geänderten DIN-Vorschrift 13164 genügt, die neuste medizinische Erkenntnisse berücksichtigt. Alte Verbandskästen dürfen jedoch noch bis zu ihrem Verfallsdatum weiter genutzt werden.

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