45 Jahre sind genug: Neue Regelung auch auf Jahrgänge 1954 bis 1957 ausweiten!

AK-Hämmerle: „Gerechtigkeit muss sein“

„Es haben sich bei mir und auch bei unseren Sozialrechtsexperten in den letzten Wochen dutzende Neo-Pensionisten gemeldet, die sich vollkommen vor den Kopf gestoßen fühlen“, sagt AK-Präsident Hubert Hämmerle.
Der Grund dafür: Sie sind heuer mit Abschlägen bis zu 12,6 Prozent in Pension gegangen, obwohl sie 540 Beitragsmonate zusammen hatten und auch schon 62 Jahre alt waren. Einheitlicher Tenor: Wir fühlen uns vollkommen veräppelt – wenn wir das gewusst hätten, hätten wir noch ein paar Monate mit der Pension zugewartet. „Deshalb fordern wir, dass die am 19. September vom Parlament beschlossene Regelung, wonach Langzeitversicherte mit 540 Beitragsmonaten und 62 Jahren ab 1.1.2020 abschlagfrei in Pension gehen können, auch auf die Jahrgänge 1954 bis 1957 ausgeweitet wird. Denn Gerechtigkeit muss sein!“, so Hämmerle, der in der kommenden AK-Vollversammlung einen entsprechenden Antrag einbringen will.
Die neue Regelung erfüllt laut dem AK-Präsidenten zwar eine langjährige Forderung der AK Vorarlberg, allerdings nicht in dieser Ausgestaltung. „Es ist wirklich zutiefst ungerecht, wenn alle Langzeitversicherten mit 540 Beitragsmonaten ab 62 Jahren abschlagsfrei in die wohl verdiente Pension gehen können, nur ausgerechnet vier Jahrgänge nicht, nämlich jene von 1954 bis 1957. Denn Abschläge zahlen alle davor und neu auch danach keine. Das kann es nicht sein“, erklärt Hämmerle. Da werde der Vertrauensgrundsatz geradezu mit Füßen getreten.
Ebenfalls unverständlich sei, dass Präsenz- und Zivildienstzeiten nicht berücksichtigt werden. „Auch diese Zeiten gehören angerechnet“, ist der AK-Präsident überzeugt. Deshalb werde seine FCG.ÖAAB-Fraktion bei der kommenden Vollversammlung der AK am 12. November einen Antrag mit der konkreten Forderung einbringen, dass auch Langzeitversicherte der Jahrgänge 1954 bis 1957 ab 1.1.2020 keine Abschläge mehr in Kauf zu nehmen haben und dass Präsenz- und Zivildienstzeiten generell angerechnet werden.

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2 Kommentare

  1. Ich finde deises Erkänntnis sehr lobenswert.
    Denn ich bin mit63Jahren und 548 Beitragsmonate,mit 8,4%Abschlag betroffen.
    Würde es für gerecht entfinden wenn für die Jahrgänge 54-57 die neue Regelung zur Anwenndung käme.

  2. geb.am 17.01.54, was hab ich verbrochen daß ich für 5 1/2 jahre längeres arbeiten (gegenüber Jahrg.53) bestraft werde ? bis zum Jahrg.53 hat`s ja auch (40/60) gereicht!
    seit vier jahren zahle ich „Abschläge“ reicht das noch immer nicht ? ersuche um Aufhebung dieser einmaligen Ungerechtigkeit, danke.

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