Weil BH Bescheide nicht ausstellt, wird Heimquarantäne doppelt belastend

Grenzerfahrungen, die nicht sein müssten

Die Heimquarantäne für Rückreisende nach Österreich kann Leben retten, aber sie hat ihre Tücken. Weil die BH einen entsprechenden Bescheid verweigert, fürchten Arbeitnehmer um ihren Arbeitsplatz und Arbeitgeber, auf ihren Lohnkosten sitzen zu bleiben.
Wer heute aus Italien, der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien nach Österreich einreisen will, muss einen negativen SARS-CoV-2 Test vorlegen, der nicht älter als vier Tage sein darf. Sonst wird ihm die Einreise verweigert. Es sei denn, der Reisende verpflichtet sich mit eigenhändiger Unterschrift beim Grenzübertritt, in eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne zu gehen. Wer sich nicht daran hält, kann mit bis zu 1.450 Euro und mit bis zu vier Wochen Ersatzfreiheitsstrafe bestraft werden. Das gilt nur für Berufspendler nicht.
Diese Maßnahme zur Sicherheit entpuppt sich allerdings als Bumerang. Denn die Bezirkshauptmannschaften stellen den von der Heimquarantäne Betroffenen keinen Absonderungsbescheid nach dem Epidemiegesetz aus. Sie können lediglich eine Kopie der eigenen Einreiseerklärung erhalten, um sie dem Arbeitgeber vorzulegen.
Den Arbeitgebern genügt das nicht. Wenn sie die betroffenen Dienstnehmer weiterbezahlen, können sie nicht sicher sein, ob sie mit dieser Kopie eine Erstattung nach dem Epidemiegesetz erhalten. Um die Kosten für die zwei Wochen nicht geleistete Arbeit jedenfalls nicht selber tragen zu müssen, verlangen viele für die Zeit der Heimquarantäne vom Arbeitnehmer den Verbrauch von Urlaub und Zeitguthaben. Manche bezahlen die Betroffenen für diese Zeit auch gar nicht.
Rechtlich wird laut Ansicht des AK-Juristen Dr. Christian Maier in vielen Fällen von einem unverschuldeten Dienstverhinderungsgrund auszugehen sein. „Doch welcher Arbeitnehmer klagt schon seinen Arbeitgeber auf Bezahlung?“ Lieber stimmen die Betroffenen aus Angst um ihren Arbeitsplatz einem Abzug von Urlaubs- oder Zeitguthaben für die Dauer der Heimquarantäne zu. Leidtragende sind die Arbeitnehmer. Sie sind verreist, bevor die Krise ausbrach. Sie haben durch die Rückrufaktion des Außenministeriums ihre Reise abgebrochen, für den Rückreiseflug in einem Fall sogar 2000 Euro bezahlt und kommen nun in der Heimquarantäne erneut zum Handkuss.
Bis hier von der Behörde rechtliche Sicherheit geschaffen wird, empfiehlt die AK den Arbeitgebern auch ohne einen Absonderungsbescheid jedenfalls die Erstattung der Entgeltfortzahlung binnen 6 Wochen ab Ende der Maßnahme bei der BH zu beantragen.
Es geht übrigens auch rascher: Ein Arbeitnehmer war mit seinem fünfjährigen Sohn zu Besuch bei der Tante in der Schweiz. Er hatte den Pass des Sohnes in der Schweiz vergessen und wollte ihn nun holen. Passierte die österreichische Grenzstation, fuhr über die Brücke, wurde von den Schweizer Zöllnern zurückgewiesen und von den Österreichischen Grenzern postwendend zu 14 Tagen Heimquarantäne verpflichtet…
Die AK Vorarlberg hat online eine große Umfrage gestartet. Sagen Sie uns, wie es Ihnen geht! Dann können wir treffsicherer helfen. Auf ihrer Website haben die Experten der AK zahlreiche nützliche Informationen zusammengetragen:

ak-vorarlberg.at/coronavirus

https://vbg.arbeiterkammer.at/umfrage-coronavirus

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