Und wieder versuchen Trickbetrüger schriftlich Schulden einzutreiben, ohne dass vorher je eine Dienstleistung erfolgt wäre. Derzeit bedienen sich besonders Gewiefte der Anschrift des Amtsgerichts Frankfurt. Nur im Deutsch hapert es ein wenig…
Der Oberländer Arbeitnehmer staunte nicht schlecht, als ihm der Beschluss eines deutschen Gerichts ins Haus flatterte. Vom Dienstleistungsvertrag „DGZ 6-49“ einer „Deutschen Gewinn Zentrale“ las er zum ersten Mal. Dabei hatte er den ja scheinbar telefonisch in Anspruch genommen. Und war dann prompt das Geld schuldig geblieben.
Das Schreiben, das vor Abkürzungen und Paragraphen nur so strotzt, kommt dann auf Seite 2 zur Sache: 647,69 Euro – Zinsen und Zwangsvollstreckung inklusive – wären mit beigelegter Zahlungsanweisung bitte ehestmöglich zu überweisen, sonst droht Arrest.
Bis hierhin las der Oberländer mit Erstaunen. Schließlich war das amtliche Schreiben mit „Zahlungbefl“ übertitelt. Dann stach ihm der BIC auf dem Erlagschein ins Auge: „BREDFRPPXXX“ bezeichnet die Bred Banque Populaire in Paris. Da nicht anzunehmen ist, dass deutsche Anwälte oder Gerichte ihre Strafen über die wichtigste Genossenschaftsbank Frankreichs abwickeln und Schreiben aus deutschen Amtsstuben allemal in korrekter Rechtschreibung erfolgen, sandte der Oberländer die eigenartige Post an die AK-Konsumentenschützer. „Wegwerfen“, war deren Antwort, „einfach nur wegwerfen“.
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