Mieten: Regierungs-Bremse im Ländle „Nullnummer“

AK-Heinzle: Erhöhung nur einmal pro Jahr um 2 Prozent für alle Mietverhältnisse!

Als „Bremse, die nicht zieht“ bezeichnet AK-Präsident Bernhard Heinzle die heute von der Bundesregierung vorgestellte Mietpreisdeckelung. „Der Deckel gilt nämlich nur für Kategorie- und Richtwertmieten sowie Genossenschaften. Im Ländle sind diese für die überwiegende Mehrheit der Mietverhältnisse nicht anwendbar und damit Stand jetzt nicht von der Mietpreisdeckelung entlastet“ erklärt Heinzle. Die meisten Mieter:innen in Vorarlberg sind damit Mieterhöhungen in der Höhe des Verbraucherpreisindex (VPI) weiter schutzlos ausgeliefert. Aber auch die Fünf-Prozent-Grenze ist für den AK-Präsidenten völlig daneben. Schließlich soll die prognostizierte Inflation 2024 noch 4,1 und 2025 gerade noch 2,9 Prozent betragen. 

„Was hat sich die Regierung dabei nur wieder gedacht?“, frägt sich AK-Präsident Heinzle angesichts der heute präsentierten Mietpreisbremse. Weil nur Kategorie- und Richtwertmieten sowie Genossenschaften erfasst sind, hat dieser Deckel für Vorarlberg nämlich so gut wie null Relevanz. Im Ländle gibt es nämlich fast ausschließlich private Mietverhältnisse mit freier Preisgestaltung. Nach Wien hat Vorarlberg mit 22 Prozent privaten Mietverhältnissen den zweitgrößten Anteil, von diesen sind so gut wie alle ungeschützt.
Die von der Regierung heute vorgestellte Mietpreisbremse soll für die Jahre 2024 bis 2026 gelten. Die Inflationsprognose der Österreichischen Nationalbank (ÖNB) beträgt für 2024 ca. 4,1 und für das Jahr 2025 rund 2,9 Prozent. Auch wenn die angekündigte Regelung auch noch für private Mietverhältnisse erweitert werden würde, ist die Fünf-Prozent-Grenze völlig sinnlos und damit nicht mehr als ein schlechter Scherz.
Die Rekordinflation wurde gerade in Vorarlberg längst auf die Haushalte überwälzt. Und das wird sich auch weiter fortsetzen, bis sich im Jahr 2024 der VPI auf das von der ÖNB geschätzte Niveau zurückgeht. „Wir fordern daher eine Inflationsbremse für alle Wohnungsmieten“, sagt Heinzle. Die Mieten sollen demnach nur einmal pro Jahr angepasst werden dürfen, eine Erhöhung soll mit zwei Prozent gedeckelt sein. Eine rückwirkende Mieterhöhung soll gesetzlich für alle Wohnungsmietverhältnisse ausgeschlossen werden. Da soll so lange gelten, bis es zu einer großen Mietrechtsreform kommt, die längst überfällig ist.
„Die Menschen in Vorarlberg sind schutzlos den ständigen Anpassungen des Mietzinses an den Verbraucherpreisindex ausgesetzt!“ AK-Präsident Bernhard Heinzle.

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