„Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung habe die neue Bundesregierung bei ihrem Antreten versprochen, davon sei nach Bekanntwerden der Details zu einer neu eingeführten motorbezogenen Versicherungssteuer nichts zu bemerken“, so Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, nach dem Bekanntwerden des entsprechenden Gesetzesentwurfes.
„Uns ist klar, dass auch die Automobilwirtschaft etwas zur Budgetsanierung beitragen muss“, so Kerle, „deswegen wehren wir uns trotz strengster Klimaschutzvorgaben nicht per se gegen diese neue Steuer. Allerdings wurde die Chance vertan, generell die motorbezogene Versicherungssteuer neu zu denken und zu vereinfachen. Im Gegenteil, es wurden dem bestehenden Gesetz weitere komplexe Berechnungsformeln hinzugefügt. So wird es ab April drei verschiedene Berechnungsformeln geben. Einmal für Verbrenner und „normale“ Hybrid-Modelle, einmal für Plug-In-Hybrid-Modelle und einmal für reine Elektromodelle“.
unterjährige Bezahlung von 10 % auf die errechnete Steuer gleichgeblieben ist. 10 % Zinsen zu verlangen – da darf man sicher von Wucherzinsen sprechen. Und hier trifft es hauptsächlich jene Autobesitzer, die sich eine einmalige Jahresprämie nicht leisten können. Es ist schade, dass bei der umfangreichen Veränderung des betreffenden Gesetzes diese Punkte nicht berücksichtigt wurden“, schließt Kerle.
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